Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die ihm durch die Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahr; er erstellt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und macht einen Entlastungsvorschlag.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Kreisstadt Siegburg zuständig, soweit sie nicht in der Gemeindeordnung, anderen Rechtsvorschriften, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Ratsbeschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister zugewiesen sind.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Kreisstadt Siegburg zuständig, soweit sie nicht in der Gemeindeordnung, anderen Rechtsvorschriften, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Ratsbeschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister zugewiesen sind.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Kreisstadt Siegburg zuständig, soweit sie nicht in der Gemeindeordnung, anderen Rechtsvorschriften, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Ratsbeschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister zugewiesen sind.