Die Servicestelle der Stadt Siegburg kommt in die Stadtteil Deichhaus und bietet dort kostenlos und unverbindlich Beratungen vor Ort an.
Schauen Sie ohne Termin in ihrem Stadtteil vorbei
Veranstaltungsort:
ZEITRAUM - evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung,
Ringstr. 2,
53721 Siegburg
Benötigen Sie Hilfe rund um Smartphones und Tablets? Im Alter fit sein- auch digital und online ist unser Motto.
Jeden Monat werden im Digitalcafé neue interessante Themen besprochen und natürlich ausprobiert. Ihre individuellen Fragen werden beantwortet
In diesem Workshop erlernen Sie das Trockenfilzen mit der Nadel. Ob Eule, Maus, Schaf oder Pinguin – Sie fertigen kleine Tiere als Deko-Objekte oder auch als Schlüsselanhänger. Das komplette Material bringt Kunsthandwerkerin Marion Nickel für Sie mit.
Veranstaltungsort:
ZEITRAUM - evangelisches Zentrum für Diakonie und Bildung,
Ringstr. 2,
53721 Siegburg
Ist das etwas für mich?
Studien zeigen: Wer sich engagiert, hat mehr vom Leben. Menschen, die im Gemeinwesen aktiv sind, leben zufriedener und gesünder. Besonders wichtig ist dabei, das zum eigenen Leben passende Engagement zu finden - mit Spaß, ohne Stress und Überforderung.
Veranstaltungsort:
Familienzentrum Kita St. Anno,
Bambergstraße 31,
53721 Siegburg
BRÜCKBERG und NORD
Die Servicestelle der Stadt Siegburg kommt in die Stadtteile Brückberg und Nord und bietet dort kostenlos und unverbindlich Beratungen vor Ort an. Schauen Sie ohne Termin in ihrem Stadtteil vorbei
Veranstaltungsort:
Erziehungshilfe gGmbH Siegburg,
Auf den Tongruben 3,
53721 Siegburg
Eltern sein, oft eine schwierige Aufgabe!
Trotz aller Liebe zu unseren Kindern: Manchmal entwickeln sie sich einfach ganz anders als erwartet, bringen uns an unsere Grenzen und nicht selten lassen sie uns sogar verzweifeln. Was dann? In nahezu jeder Illustrierten finden sich Rezepte zur Erziehung und natürlich gibt es auch jede Menge sehr lesenswerte Bücher mit vielen hilf reichen Konzepten und Anregungen.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Kreisstadt Siegburg zuständig, soweit sie nicht in der Gemeindeordnung, anderen Rechtsvorschriften, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Ratsbeschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister zugewiesen sind.